Unser Kundenservice

Die Formulare für die Abrechnung "Kostenaufstellung und Abnehmer-Nutzerliste"
erhalten Sie von uns zum Ablesetermin per Post zugesandt oder persönlich von unserem Ableser vor Ort.

Kostenaufstellung

Wichtige Kosten:

  • Brennstoffkosten gemäß vorliegender Rechnung für den Abrechnungszeitraum
  • Brennstoffmenge entsprechend der vorliegenden Rechnung
  • Restbestände der vorherigen Abrechnung
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage (wenn vorhanden)
  • Rechnung des Schornsteinfegers
  • Rechnung über die Heizungswartung
  • Trinkwasser- und Abwasserrechnung inkl. Niederschlagswasser

Kosten, die gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung nicht in die Abrechnung für Heizung und Warmwasser aufgenommen werden dürfen, können als Hausnebenkosten umgelegt werden. Dafür müssen entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Nutzern bestehen. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass alle Kosten in dem Abrechnungszeitraum angefallen sind, für den die Abrechnung erstellt wird.

Mögliche Umlageschlüssel:

  • Umlage nach Grundanteile Heizung
  • Umlage nach Grundanteile Warmwasser
  • Umlage nach Schlüssel 1 oder 2
    • Personen
    • Anteile
    • Anzahl der Messgeräte o.ä.
  • Umlage nach Verbrauch Warmwasserzähler
  • Umlage nach Verbrauch Kaltwasserzähler
  • Umlage nach Verbrauch Warm- und Kaltwasserzähler

Die Bezeichnung der Anteile finden Sie in der Fußnote der Nutzerliste

  • Hausnebenkosten (wenn gewünscht):
    • Müll
    • Versicherung
    • Grundsteuer
    • Straßenreinigung

Ihre Unterschrift bestätigt die Richtigkeit.


Abnehmer-/ Nutzerliste

Bitte folgende Daten eintragen, ergänzen bzw. eingetragene Daten bestätigen:

  • Mietername und/oder Name des Eigentümers
  • Nutzerzeitraum
    •  Bei Nutzerwechsel Daten des Ein- und Auszuges vermerken.
    •  Zwischenableseprotokolle bitte beifügen!
  • Geleistete Vorauszahlungen
  • Quadratmeter der Wohnung (unterschiedliche Quadratmeter für Heizung und Warmwasser laut Mietvertrag beachten).
  • Umlageschlüssel für die Hausnebenkosten

Zwischenablesung

Gemäß der Heizkostenverordnung sollte bei Ein- und Auszug des Mieters eine Zwischenablesung erfolgen. Der Mieter erhält somit einen Beleg auf dem alle Stände der Mess- und Verteilungsgeräte vermerkt sind. Diese Daten werden in der Abrechnung berücksichtigt, der Mieter zahlt nur seinen Verbrauch gemäß Übergabeprotokoll.


Kurzerläuterung der Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung

Auf der 1. Seite finden Sie die Kosten, die im ganzen Haus angefallen sind. Auf Seite 2 erfolgt die Aufschlüsselung der Kosten. Links ersichtlich sind dabei wiederum die Kosten für das ganze Haus, rechts die Verbräuche und Kosten des Nutzers (Spalte: Einheiten des Nutzers/Kosten des Nutzers).

Gesamtkosten Heizung

Die Gesamtkosten der Heizung werden aufgeschlüsselt in die Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Berechnungsgrundlage finden Sie am Ende der Abrechnung in den Erläuterungen. Der daraus ermittelte Geldbetrag wird durch die Gesamtverbräuche im Haus dividiert. Das Ergebnis, der Preis für eine Einheit, Strich bzw. Kubikmeter multipliziert mit den Verbräuchen ( Ablesewert) des Mieters ergibt dessen Kosten.

Grundkosten Heizung / Warmwasser

Ein Teil der Kosten für Heizung und Warmwasser muss auf die Grundfläche umgelegt werden. In der Regel beträgt die Umlage 30% Grundkosten/70% Verbrauchskosten. Andere Umlageschlüssel sind möglich, wenn im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Die Grundkosten für die Wohnung ergeben sich aus dem Kostenanteil geteilt durch die Gesamtquadratmeter des Hauses multipliziert mit den Quadratmeter der jeweiligen Wohnung. Diese Grundkosten werden auch im Leerstand berechnet! Steht eine Wohnung nicht das ganze Jahr leer, werden die Quadratmeter entsprechend der Gradtage bzw. Tage ermittelt (die Erläuterung hierzu finden Sie ebenfalls am Ende der Abrechnung).In diesem Fall erscheint hinter den Kosten ein ZT für Zeitteilung.

Zählerangaben / Ablesewerte

Unter dem Gesamtbetrag Ihrer Abrechnung finden Sie Angeben zu Ihren Zählern (Bezeichnung und Gerätenummer) sowie Ihre Ablesewerte.

WZ = Wärmemengenzähler
WWZ = Warmwasserzähler
KWZ = Kaltwasserzähler
HKV = Heizkostenverteiler
SZ = Sonderzähler

Bedenken Sie bitte, dass nicht bei allen Zählsystemen ein Altwert auf Ihrer Abrechnung erscheint. Insbesondere trifft das bei Verdunstern zu, da die Messampullen jedes Jahr gewechselt werden. Bei elektronischen Heizkostenverteilern mit Stichtagprogrammierung gibt es ebenfalls keinen Altwert, da die Geräte den Messwert eines Jahres als "M"- Wert abspeichern und wieder mit "0" anfangen.


Weitere Informationen zu Steuern, Abgaben und Zölle auf die einzelnen Energieträger finden Sie hier.